Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermittlung von Pauschalreisen und einzelnen Reiseleistungen des Reisebüros FAIRLINES Flug- und Reisevermittlung GmbH

1. Vertragsgegenstand

FAIRLINES Flug und Reisevermittlung GmbH, im Folgenden nur FAIRLINES genannt, vermittelt der Kundin/dem Kunden Reisen und einzelne Reiseleistungen, sofern die Kundin/der Kunde FAIRLINES mit der Vermittlung beauftragt. FAIRLINES ist nicht Veranstalter oder Leistungsträger. FAIRLINES ist nur dann verpflichtet, den preiswertesten Reiseveranstalter zu ermitteln, wenn die Kundin/der Kunde hierauf ausdrücklich hingewiesen hat. Ist FAIRLINES beauftragt den preiswertesten Reiseveranstalter zu ermitteln, beschränkt sich diese Pflicht lediglich auf die Reiseveranstalter, die FAIRLINES im Sortiment führt.

2. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Reiseanmeldung bietet die Kundin/der Kunde dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter oder Leistungsträger (in der Regel durch Übersenden der Reisebestätigung) gegenüber der Anmelderin/dem Anmelder unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers zustande.

3. Bezahlung

Die Kundin/der Kunde hat sämtliche Zahlungen an FAIRLINES zu erbringen, sofern nicht Direktinkasso durch den Leistungsträger vereinbart ist. FAIRLINES ist von den Reiseveranstaltern und Leistungsträgern zum Inkasso bei den von FAIRLINES vermittelten Reisen und Leistungen ermächtigt. Bei einer verspäteten Leistung der Anzahlung oder der Restzahlung, ist FAIRLINES berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist die Kundin/der Kunde verpflichtet, die Storno- und Bearbeitungskosten zu tragen. Die Zahlung des Restpreises an FAI RLINES ist von der Kundin/dem Kunden unmittelbar bei Aushändigung oder vor Übersendung der vollständigen Reiseunterlagen, spätestens aber vier Wochen vor Reiseantritt zu erbringen.

4. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen des Reiseveranstalters ergibt sich aus den aktuellen der Reise zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

5. Leistungs- und Preisänderungen

Kann eine einzelne Leistung nicht entsprechend des erteilten Auftrags vermittelt werden, so ist FAIRLINES berechtigt die gewünschte Leistung zu ändern. Voraussetzung ist hierfür, dass die Abweichung nicht erheblich und für die Auftraggeberin/den Auftraggeber zumutbar ist. Insbesondere darf der Charakter der Reise hierdurch nicht geändert werden. Voraussetzung ist weiter, dass FAIRLINES nach vergeblichem Versuch der kurzfristigen Rücksprache bei der Kundin /dem Kunden annehmen darf, dass die Kundin/der Kunde bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde. FAIRLINES ist verpflichtet, die Kundin/den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Wirksamkeit von Preisänderungen bzw. eines Preisänderungsvorbehalts richtet sich ausschließlich nach dem Vertragsverhältnis der Kundin/des Kunden mit dem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger. Die von FAlRLINES mitgeteilten Preise, insbesondere Flugpreise, sind daher vor erteilter Buchungsbestätigung nicht verbindlich. Wenn auf Wunsch der Kundin/des Kunden die Ticketausstellung verspätet stattfindet, trägt die Kundin/der Kunde das Risiko einer Preiserhöhung und/oder Nichtverfügbarkeit des gebuchten Tarifs. Das Gleiche gilt für dann anfallende Taxerhöhungen. FAIRLINES weist darauf hin, dass in der Regel erst bei voller Zahlung des Reisepreises die Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger eine Preisgarantie geben.

6. Rücktritt durch die Kundin / den Kunden, Umbuchung, Erstattung, Ersatzperson

Die Bedingungen sind abhängig vom jeweiligen Leistungsträger und den AGB derselben. Das Recht der Kundin/des Kunden zum Rücktritt vom Reisevertrag, zur Umbuchung und zur Stellung von Ersatzpersonen richtet sich ausschließlich nach dem Vertragsverhältnis der Kundin/des Kunden mit dem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger und muss stets in schriftlicher Form bei FAIRLINES erfolgen. Sofern die Kundin /der Kunde nach Ausstellung der Reisebestätigung die Reiseunterlagen oder die gebuchte Leistung nicht abnimmt, ist FAIRLINES zur Schadensminderung berechtigt die Reise zu stornieren. Hat FAIRLINES deshalb Stornierungskosten an den Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger zu zahlen, kann FAIRLINES diese von der Kundin/dem Kunden erstattet verlangen. Bei Umbuchungen, Ticketrücknahmen, Erstattungen, Beantragung von Gutscheinen etc. kann FAIRLINES wegen des damit verbundenen besonderen Verwaltungsaufwandes eine Kostenpauschale ab € 50.00 pro ReiseteilnehmerIn i n Rechnung stellen. Der Nachweis, dass keine Kosten oder nur wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, ist der Kundin/dem Kunden ausdrücklich gestattet mit der Folge, dass die Kundin/der Kunde keine oder nur geringere Kosten zu zahlen hätte.
Für Linienflüge gilt im Besonderen: die entstehenden Kosten für Umbuchungen oder Stornierungen richten sich nach dem jeweiligen Tarif der Fluggesellschaft. Eine Namensänderung ist nicht erlaubt!

7. Hinweispflichten

Hinweise auf die insbesondere im Reiseland geltenden Ausweis- Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind allein vom Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger zu erbringen, die sich in der Regel aus den Prospekten, (Online)-Reisebeschreibungen und Reiseunterlagen ergeben. Soweit derartige Unterlagen nicht bestehen, verpflichtet sich FAIRLINES die erforderlichen Hinweise in dem FAIRLINES möglichen Umfang zu erteilen. FAlRLINES ist nicht verpflichtet, die Kundin/den Kunden über die örtlichen Verhältnisse der jeweiligen Flughäfen zu informieren. Die Kundschaft ist insbesondere bei Auslandsflügen verpflichtet ihre Rück- bzw. Weiterflüge spätestens 72 Stunden vor Rück- bzw. Weiterflug bei der betreffenden Fluggesellschaft zu überprüen!

8. Reiseunterlagen

Wir haben gemeinsam mit Euch/Ihnen die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die durch uns ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine [E-Tickets/Etix], Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Dabei ist die Kundin/der Kunde verpflichtet, für sie erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich FAIRLINES anzuzeigen. Kommt die Kundin/der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann ein etwaiger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits entfällt vollständig, wenn die hier bezeichneten Umstände für uns nicht erkennbar waren und wir diese nicht zu vertreten haben.

In der Regel werden die Reiseunterlagen vom Reiseveranstalter oder Leistungsträger direkt elektronisch oder dem Postweg zugeleitet. Sofern eine Aushändigung durch uns erfolgt, geschieht dies in den Geschäftsräumen unseres Reisebüros. Die Reiseunterlagen werden auf Wunsch gegen Kostenpauschale von 10,00 Euro postalisch versandt. Die Verlustgefahr trägt die Kundin/der Kunde.

9. Versicherungsschutz

Die Kundin/der Kunde wird ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung hingewiesen. Nach den bestehenden Reiserichtlinien sind wir verpflichtet. Sie auf den Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rücktransport (die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Kosten nicht erstatten!), sowie einer Reiserücktrittskostenversicherung hinzuweisen. FAIRLINES weist darauf hin, dass die Haftung der Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger, insbesondere der Beförderer in der Regel beschränkt ist. Der Kundin/dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse auch der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

10. Haftung des Reisevermittlers

Gewährleistungsansprüche und Haftung über vermittelte Beförderungen oder andere touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben des verantwortlichen Leistungsträgers gegenüber FAlRLINES. Sie stellen keine eigene Zusicherung von FAIRLINES gegenüber der Reiseteilnehmerin/dem Reiseteilnehmer dar. Bei den vermittelten Leistungen haftet FAIRLINES nicht für die Leistungserbringung durch die Leistungsträger, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer/die Teilnehmerin. FAIRLINES ist nicht zur Prüfung der Angaben der Leistungsträger verpflichtet und haftet gegenüber der/dem Reisenden nicht für die Richtigkeit der von dessen möglichen Vertragspartnern gemachten Angaben, sofern FAIRLINES diese Daten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch übermittelt. FAIRLINES haftet insbesondere nicht dafür, dass der Reisevertrag mit einem anderen Leistungsträger zustande kommt. Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit FAIRLINES bestehenden Vertragsverhältnisses. FAIRLINES haftet also nicht für die von dem jeweiligen Leistungsträger zu erbringende Leistung. Eventuelle Gewährleistungsrechte aus der Reise sind direkt beim Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger geltend zu machen. Dies gilt insbesondere für Mängelanzeigen und andere rechtswahrende Erklärungen.

FAIRLINES haftet der Teilnehmerin/dem Teilnehmer gegenüber jedoch für eine ordnungsgemäße Vermittlung und Beratung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. Für entstandene Schäden im Zusammenhang mit der von FAIRLINES geleisteten Tätigkeit haftet FAIRLINES im Falle einfacher Fahrlässigkeit - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegenüber allen Teilnehmern/Reisenden auf Schadensersatz, jedoch betragsmäßig auf die dreifache Höhe des Preises der vermittelten Leistungen begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung kommt nur in Betracht, wenn
1. ein Schaden durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung einer Vertragspflicht durch FAIRLINES, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen entstanden ist.
2. ein Schaden auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung von FAIRLINES, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
3. FAIRLINES vor oder bei Vertragsabschluss eine bestimmte Eigenschaft der vertraglichen Leistung zugesichert hat und diese Eigenschaft nach Erbringung der vertraglichen Leistung nicht vorhanden ist oder
4. der Schaden durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzung einer Hauptvertragspflicht verursacht wurde. Das heißt eine für die teilnehmende Person so bedeutende Vertragspflicht, dass er oder sie den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, ohne auf die Erfüllung dieser Vcrtragspflicht vertrauen zu können.

Außer im Falle der Haftung wegen Vorsatzes vereinbaren FAIRLINES und die Kundin/der Kunde für vertragliche Ansprüche der Kundin/des Kunden eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der oder die Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem FAIRLINES die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Ein Auskunftvertrag kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zu Stande.

11. Vergütung des Reisevermittlers

Wir sind berechtigt, für unsere Leistungen eine gesonderte Vergütung zu verlangen, sofern dies vereinbart ist. Eine solche Vergütungsvereinbarung kann auch durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in unseren Geschäftsräumen und/oder einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis unsererseits getroffen werden.

12. Abtretungsverbot

Eine Abtretung von Ansprüchen der Teilnehmerin/des Teilnehmers gegen FAIRLINES an Dritte, auch an Eheleute oder Verwandte, ist ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag und im Zusammenhang damit, sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des TeilnehmersIder Teilnehmerin durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.

13. Nebenbestimmungen, Gerichtsstand

Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und des Vermittlungsvertrages im Ganzen nicht beeinträchtigt. Der Gerichtsstand für Klage gegen FAIRLINES ist Hamburg. Für Klagen von FAIRLINES gegen Vollkaufleute oder gegen Personen, die in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, wird Hamburg als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt deutsches Recht.