1.
Vertragsgegenstand
FAIRLINES Flug- und Reisevermittlung GmbH, im folgenden nur FAIRLINES
genannt, vermittelt der Kundin/dem Kunden Reisen und einzelne Reiseleistungen,
sofern die Kundin/der Kunde FAIRLINES mit der Vermittlung beauftragt.
FAIRLINES ist nicht Veranstalter oder Leistungsträger. FAIRLINES
ist nur dann verpflichtet, den billigsten
Reiseveranstalter zu ermitteln, wenn die Kundin/der Kunde hierauf ausdrücklich
hingewiesen
hat. Ist FAIRLINES beauftragt, den billigsten Reiseveranstalter zu ermitteln,
beschränkt sich diese Pflicht lediglich auf die Reiseveranstalter,
die FAIRLINES im Sortiment führt.
2. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung bietet die Kundin/der Kunde dem Reiseveranstalter
oder Leistungsträger den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich
an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter oder
Leistungsträger (in der Regel durch Übersenden der Reisebestätigung)
gegenüber der Anmelderin/dem Anmelder unter Berücksichtigung
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers
zustande.
3. Bezahlung
Die Kundin/der Kunde hat sämtliche Zahlungen an FAIRLINES zu erbringen,
sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. FAIRLINES ist
von den Reiseveranstaltern und Leistungsträgern zum Inkasso bei den
von FAIRLINES vermittelten Reisen und Leistungen ermächtigt. Spätestens
zehn Werktage nach Erteilung der Reisebestätigung ist pro ReiseteilnehmerIn
eine Anzahlung in Höhe von 10% des jeweiligen Preises, mindestens
in
Höhe von € 50,- zu erbringen. Sofern ein Sicherungsschein auszustellen
ist, ist die Anzahlung nicht vor Übergabe des Sicherungsscheins fällig.
Bei einer verspäteten Leistung der Anzahlung oder des Restpreises,
ist FAIRLINES berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall
ist die Kundin/der Kunde verpflichtet, die Storno- und Bearbeitungskosten
zu tragen. Die Zahlung des Restpreises an FAIRLINES ist von der Kundin/dem
Kunden
unmittelbar bei Aushändigung oder vor Übersendung der vollständigen
Reiseunterlagen, spätestens aber drei Wochen vor Reiseantritt zu
erbringen.
Bitte beachten Sie, dass für Zahlungen per Lastschriftverfahren,
die von der Ausgabebank wegen falscher Daten, ungenügendem Guthaben
oder der Angabe eines Sparkontos zurückgewiesen werden, eine zusätzliche
Gebühr in Höhe von € 20,00 anfällt.
4. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen des Reiseveranstalters ergibt
sich aus dem aktuellen der Reise zugrundeliegenden Prospekt und der Leistungsbeschreibung
des Reiseveranstalters, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in
der Reisebestätigung. Nebenabreden, die
den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen
einer schriftlichen Bestätigung.
5. Leistungs- und Preisänderungen
Kann eine einzelne Leistung nicht entsprechend dem erteilten Auftrag vermittelt
werden, so ist FAIRLINES berechtigt, die gewünschte Leistung zu ändern.
Voraussetzung ist hierfür, dass die Abweichung nicht erheblich und
für die Auftraggeberin/den Auftraggeber zumutbar ist. Insbesondere
darf der Charakter der Reise hierdurch nicht geändert werden. Voraussetzung
ist weiter, dass FAIRLINES nach vergeblichem Versuch der kurzfristigen
Rücksprache bei der Kundin/dem Kunden annehmen darf, dass die Kundin/der
Kunde bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde. FAIRLINES
ist verpflichtet, die Kundin/den Kunden über Leistungsänderungen
oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Wirksamkeit
von Preisänderungen bzw. eines Preisänderungsvorbehalts richtet
sich ausschließlich nach dem Vertragsverhältnis der Kundin/des
Kunden mit dem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger. Die von FAIRLINES
mitgeteilten Preise, insbesondere Flugpreise sind daher vor erteilter
Buchungsbestätigung nicht verbindlich.
FAIRLINES weist darauf hin, dass in der Regel erst bei voller Zahlung
des Reisepreises die Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger eine
Preisgarantie geben.
6. Rücktritt durch die Kundin/den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Das Recht der Kundin/des Kunden zum Rücktritt vom Reisevertrag, zur
Umbuchung und zur Stellung von Ersatzpersonen richtet sich ausschließlich
nach dem Vertragsverhältnis der Kundin/des Kunden mit dem Reiseveranstalter
bzw. Leistungsträger und muss stets in schriftlicher Form bei FAIRLINES
erfolgen. Sofern die Kundin/der Kunde nach Ausstellung
der Reisebestätigung die Reiseunterlagen oder die gebuchte Leistung
nicht abnimmt, ist FAIRLINES zur Schadensminderung berechtigt, die Reise
zu stornieren. Hat FAIRLINES deshalb Stornierungskosten an den Reiseveranstalter
bzw. Leistungsträger zu zahlen, kann FAIRLINES diese von der Kundin/dem
Kunden erstattet verlangen. Bei Umbuchungen kann
FAIRLINES wegen des damit verbundenen besonderen Verwaltungsaufwands eine
Kostenpauschale von € 30,- pro ReiseteilnehmerIn in Rechnung stellen.
Der Nachweis, dass keine Kosten oder nur wesentlich niedrigere Kosten
entstanden sind, ist der Kundin/dem
Kunden ausdrücklich gestattet, mit der Folge, dass die Kundin/der
Kunde keine oder nur geringere Kosten zu zahlen hätte.
Rücktritt von Flugbuchungen, die über unsere Homepage unter
der Rubrik „Linienflüge“ gebucht wurden:
Wir bitten um Beachtung, dass aus technischen Gründen auf die jeweils
ausgewiesenen Stornokosten ein Bearbeitungszuschlag von 80.00 Euro pro
Ticket anfällt. Dieses erübrigt sich, wenn die Stornokosten
100 Prozent betragen.
7. Hinweispflichten
Hinweise auf die insbesondere im Reiseland geltenden Ausweis-, Devisen-
und Gesundheitsbestimmungen sind allein vom Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger
zu erbringen, die sich in der Regel aus den Prospekten, Reisebeschreibungen
und Reiseunterlagen ergeben. Soweit derartige Unterlagen nicht bestehen,
verpflichtet sich FAIRLINES, die erforderlichen Hinweise in dem FAIRLINES
möglichen Umfang zu erteilen. FAIRLINES ist nicht verpflichtet, die
Kundin/den Kunden über die örtlichen Verhältnisse der jeweiligen
Flughäfen zu informieren.
8. Hinweise
Die Kundschaft ist insbesondere bei Auslandsflügen verpflichtet,
ihre Rück- bzw. Weiterflüge spätestens 72 Stunden vor Rück-
bzw. Weiterflug beim zuständigen Büro der Fluggesellschaft rückzubestätigen.
Die Reiseunterlagen werden auf Wunsch versandt. Die Verlustgefahr trägt
die Kundin/der Kunde.
9. Versicherungsschutz
Die Kundin/der Kunde wird ausdrücklich auf die Möglichkeit des
Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung hingewiesen.
Nach den bestehenden Reiserichtlinien sind wir verpflichtet, Sie auf den
Abschluss einer Reise-Krankenversicherung mit Rücktransport (die
gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Kosten nicht erstatten!)
sowie einer Reiserücktrittskostenversicherung hinzuweisen. FAIRLINES
weist darauf hin, dass die Haftung der Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger,
insbesondere der Beförderer in der Regel beschränkt ist. Der
Kundin/dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse auch
der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
10. Gewährleistungsansprüche und Haftung
Angaben über vermittelte Beförderungen oder andere touristische
Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben des verantwortlichen
Leistungsträgers gegenüber FAIRLINES. Sie stellen keine eigene
Zusicherung von FAIRLINES gegenüber dem Reiseteilnehmer/der Reiseteilnehmerin
dar. Bei den vermittelten Leistungen haftet FAIRLINES nicht für die
Leistungserbringung durch die Leistungsträger, sondern lediglich
für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des
Leistungsträgers an den Teilnehmer/die Teilnehmerin. FAIRLINES ist
nicht zur Prüfung der Angaben der Leistungsträger verpflichtet
und haftet gegenüber der/dem Reisenden nicht für die Richtigkeit
der von dessen möglichen Vertragspartnern gemachten Angaben, sofern
FAIRLINES diese
Daten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch übermittelt.
FAIRLINES haftet insbesondere nicht dafür, dass der Reisevertrag
mit einem anderen Leistungsträger zustande kommt. Die Erbringung
von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist
nicht Gegenstand des mit FAIRLINES bestehenden Vertragsverhältnisses.
FAIRLINES haftet also nicht für die von dem jeweiligen Leistungsträger
zu erbringende Leistung. Eventuelle
Gewährleistungsrechte aus der Reise sind direkt beim Reiseveranstalter
bzw. Leistungsträger geltend zu machen. Dies gilt insbesondere für
Mängelanzeigen und andere rechtswahrende Erklärungen. FAIRLINES
haftet der Teilnehmerin/dem Teilnehmer gegenüber jedoch für
eine ordnungsgemäße Vermittlung und Beratung im Rahmen der
Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. Für entstandene
Schäden im Zusammenhang mit der von FAIRLINES geleisteten Tätigkeit
haftet FAIRLINES im Falle einfacher Fahrlässigkeit - gleich aus welchem
Rechtsgrund - gegenüber allen Teilnehmern/Reisenden auf
Schadensersatz, jedoch betragsmäßig auf die dreifache Höhe
des Preises der vermittelten Leistungen begrenzt. Eine darüber hinausgehende
Haftung kommt nur in Betracht, wenn
1. ein Schaden durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Verletzung einer Vertragspflicht durch FAIRLINES, eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen entstanden ist,
2. ein Schaden auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung von FAIRLINES,
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht,
3. FAIRLINES vor oder bei Vertragsabschluss eine bestimmte Eigenschaft
der vertraglichen Leistung zugesichert hat und diese Eigenschaft nach
Erbringung der vertraglichen Leistung nicht vorhanden ist oder
4. der Schaden durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzung
einer Hauptvertragspflicht verursacht wurde, das heißt einer für
den Teilnehmer/Reisenden so bedeutenden Vertragspflicht, dass er den Vertrag
nicht abgeschlossen hätte, ohne auf die Erfüllung dieser Vertragspflicht
vertrauen zu können.
Außer im Falle der Haftung wegen Vorsatzes vereinbaren FAIRLINES
und die Kundin / der Kunde für vertragliche Ansprüche der Kundin/des
Kunden eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährung
beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat
der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung
bis zu dem Tag gehemmt, an dem FAIRLINES die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Ein Auskunftsvertrag kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen
Vereinbarung zustande.
11. Abtretungsverbot
Ein Abtretungen von Ansprüchen der Teilnehmerin/des Teilnehmers gegen
FAIRLINES an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte, ist ausgeschlossen.
Dies betrifft sowohl Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag und im
Zusammenhang damit, sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche
Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin
durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.
12. Nebenbestimmungen, Gerichtsstand
Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch
die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und des Vermittlungsvertrages
im Ganzen nicht beeinträchtigt. Der Gerichtsstand für Klage
gegen FAIRLINES ist Hamburg. Für Klagen von FAIRLINES gegen Vollkaufleute
oder gegen Personen, die in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand
haben, wird Hamburg als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
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